Spieth & Wensky - Tradition seit 1913×Brinani
München · 6. August 2026

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Brinani x Spieth & Wensky Launch-Event.

1. Veranstalter

Veranstalter des Brinani x Spieth & Wensky Launch-Events ist:

Spieth & Wensky GmbH
Passauer Straße 30
94130 Obernzell
Deutschland

Telefon: +49 (0) 8591 9005-0
E-Mail: info@spieth-wensky.de

Geschäftsführer: Michael Alten und Marcus Kraft
Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregisternummer: HRB 3755

Brinani ist Kooperationspartnerin der Veranstaltung.

2. Veranstaltung

Die Teilnahmebedingungen gelten für folgende Veranstaltung:

Brinani x Spieth & Wensky Launch-Event

Datum: Donnerstag, 6. August 2026
Uhrzeit: 15:00 bis 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Spieth & Wensky, Rosental 3–4, 80331 München

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

3. Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine vorherige Anmeldung über die dafür vorgesehene Eventseite voraus.

Für die Anmeldung sind die im Anmeldeformular als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Pro Person ist nur eine Anmeldung zulässig. Mehrfachanmeldungen, automatisierte Anmeldungen oder Anmeldungen unter falschem Namen können abgelehnt oder gelöscht werden.

Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldung ist nur möglich, solange freie Plätze verfügbar sind.

Das Absenden des Anmeldeformulars stellt zunächst eine Anfrage zur Teilnahme dar. Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst mit dem Erhalt einer Anmeldebestätigung beziehungsweise Einladung mit gültigem QR-Code.

Ein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung oder auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht.

4. Persönliche Teilnahmeberechtigung

Die Anmeldung ist personenbezogen.

Die Einladung und der QR-Code dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters verkauft, vervielfältigt oder auf eine andere Person übertragen werden.

Der Veranstalter kann beim Einlass einen geeigneten Nachweis verlangen, um die Identität der angemeldeten Person zu prüfen.

Bei einer unberechtigten Weitergabe, Manipulation oder mehrfachen Verwendung des QR-Codes kann der Einlass verweigert werden.

5. Einlass

Der Einlass erfolgt nach Vorlage des individuellen QR-Codes in digitaler oder ausgedruckter Form.

Der QR-Code wird beim Einlass geprüft und kann nach erfolgreicher Verwendung als eingelöst gekennzeichnet werden.

Der Einlass ist nur im Rahmen der zulässigen Kapazität und während der Veranstaltungszeit möglich.

Auch bei gültiger Anmeldung kann der Einlass aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erkennbar missbräuchlicher Anmeldung,
  • manipuliertem oder bereits verwendetem QR-Code,
  • aggressivem oder erheblich störendem Verhalten,
  • erkennbarer erheblicher Alkoholisierung,
  • Gefährdung anderer Personen,
  • Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen des Veranstaltungspersonals.

6. Hausrecht und Verhalten

Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals sowie gegebenenfalls des Sicherheits- und Einlasspersonals ist Folge zu leisten.

Teilnehmende haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeitende, Dienstleister und Kooperationspartner nicht gefährdet, belästigt oder erheblich beeinträchtigt werden.

Insbesondere unzulässig sind:

  • gewalttätiges, beleidigendes oder diskriminierendes Verhalten,
  • Beschädigung oder unbefugte Mitnahme von Eigentum,
  • Störung des Veranstaltungsablaufs,
  • Durchführung eigener Werbe- oder Verkaufsmaßnahmen ohne Zustimmung,
  • Verteilung von Werbematerial ohne Zustimmung,
  • Mitbringen gefährlicher oder gesetzlich verbotener Gegenstände.

Bei erheblichen Verstößen kann die betreffende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7. Änderungen und Absage

Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf, die Programmpunkte, die beteiligten Personen, die Veranstaltungsdauer oder andere organisatorische Einzelheiten aus sachlichem Grund zu ändern.

Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Erkrankung oder Ausfall beteiligter Personen,
  • technischen Störungen,
  • behördlichen Anordnungen,
  • Sicherheitsproblemen,
  • höherer Gewalt,
  • unvorhersehbaren betrieblichen oder organisatorischen Umständen.

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund verschieben, verkürzen oder absagen.

Über wesentliche Änderungen oder eine Absage werden angemeldete Personen nach Möglichkeit über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse informiert.

Da die Teilnahme kostenfrei ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung einer Teilnahmegebühr.

Aufwendungen der Teilnehmenden, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Parkkosten, werden bei einer Änderung oder Absage grundsätzlich nicht erstattet. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

8. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter

Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt.

Diese können insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Dokumentation und Berichterstattung,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Websites und Onlineshops,
  • Social-Media-Kanäle von Spieth & Wensky und Brinani,
  • interne Kommunikation,
  • digitale und gedruckte Kommunikations- und Werbemittel.

Übersichts- und Gruppenaufnahmen sowie Aufnahmen des allgemeinen Veranstaltungsgeschehens können auf Grundlage berechtigter Interessen angefertigt und verwendet werden.

Für gezielte Einzelporträts, Interviews, Testimonials oder besonders hervorgehobene werbliche Aufnahmen wird, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung beziehungsweise Nutzungserlaubnis eingeholt.

Personen, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, werden gebeten, dies beim Einlass oder während der Veranstaltung dem Veranstaltungspersonal oder dem Foto- und Videoteam mitzuteilen.

Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung für das Brinani x Spieth & Wensky Launch-Event.

9. Eigene Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmenden

Private Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind grundsätzlich zulässig, soweit:

  • der Veranstaltungsablauf nicht gestört wird,
  • keine gesperrten oder nicht öffentlichen Bereiche aufgenommen werden,
  • die Persönlichkeitsrechte anderer Personen beachtet werden,
  • keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.

Vor der gezielten Aufnahme einzelner Personen ist deren Zustimmung einzuholen.

Für eine Veröffentlichung eigener Aufnahmen, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist die jeweils veröffentlichende Person selbst verantwortlich.

Gewerbliche Aufnahmen, professionelle Produktionen, Interviews, Livestreams oder Aufnahmen zu Werbezwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

10. Produkte, Geschenke und Goodie-Bags

Die Teilnahme an der Veranstaltung begründet keinen Anspruch auf:

  • bestimmte Produkte oder Produktgrößen,
  • eine Kaufmöglichkeit vor dem offiziellen Verkaufsstart,
  • Produktreservierungen,
  • Geschenke,
  • Produktproben,
  • Verpflegung,
  • Goodie-Bags oder bestimmte Inhalte eines Goodie-Bags.

Soweit Geschenke, Produktproben, Getränke oder Goodie-Bags angeboten werden, erfolgt die Ausgabe freiwillig und nur solange der jeweilige Vorrat reicht.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch freiwillig ausgegebener Geschenke ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte bestehen.

11. Garderobe und persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Der Veranstalter übernimmt keine Verwahrungspflicht für Taschen, Kleidung, Mobiltelefone, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden.

12. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • soweit eine Garantie übernommen wurde,
  • in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dienstleister des Veranstalters.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Anmeldung und zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

Weitere Informationen, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, QR-Code und Foto- und Videoaufnahmen, enthält die Datenschutzerklärung für das Brinani x Spieth & Wensky Launch-Event.

Die Anmeldung zur Veranstaltung führt nicht automatisch zu einer Newsletteranmeldung.

14. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Es gelten die Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bereitgestellten Fassung.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026

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Spieth & Wensky

Exklusives Launch Event · 6. August 2026 · Rosental 3-4 · München

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